Neuigkeiten bei Westerndreams
21.02.2014 - Österreich: Umsatzsteuer für Einstellbetriebe – Durchbruch geschafft!
Pauschalbetrag statt Prozentsatz
Die insgesamt vierte große Verhandlungsrunde, die am Mittwoch, den 12. Februar stattfand,
brachte nach mehr als acht Stunden den Durchbruch: Es sind zwar nicht die angestrebten und
erhofften 16 % geworden, mit denen man in die Verhandlungen gegangen war, aber das war
realistischerweise auch nicht zu erwarten, denn Verhandlungen sind nun einmal kein
Wunschkonzert. Es ist auch kein Prozentsatz geworden, sondern ein Pauschalbetrag – aber
dennoch ist es ein Ergebnis, das man als Erfolg, ja, bei genauerer Betrachtung sogar als
großen Erfolg bezeichnen muss. Das erzielte Resultat sieht so aus:
– Rückwirkend ab 1. 1. 2014 können Pferdeeinstellbetriebe – und zwar sowohl pauschalierte
als auch gewerbliche – eine Vorsteuerpauschale von 24,– Euro pro Pferd und Monat im
Rahmen ihrer Umsatzsteuererklärung abziehen. Sie ersparen sich damit nicht nur eine
aufwendige und arbeitsintensive Umsatzsteuer-Buchhaltung, sondern insbesondere auch die
Sisyphos-Arbeit einer detaillierten Bewertung, wieviel Betriebsmittel welchem Betriebszweig
exakt zuzuordnen sind (z. B. wieviel Traktorstunden und daher auch wieviel
Treibstoffverbrauch im Betriebszweig ,Pferdeeinstellung' angefallen sind). Dies kann nun viel
einfacher und im Großteil der Fälle wohl auch ohne Beiziehung eines Steuerberaters von den
Betrieben gemacht werden.
– Zusätzlich können Pferdeeinstellbetriebe von sämtlichen Gebäudeinvestitionen (z. B.
Neubau eines Pferdestalls, einer Scheune oder einer Reithalle) die bezahlte Umsatzsteuer als
Vorsteuer abziehen und im Rahmen ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen.
– Das gleiche gilt – auch das ein wichtiger Verhandlungserfolg – für Investitionen in
unbewegliches Anlagevermögen, die in Reitbetrieben häufig anfallen. Auch hier kann künftig
die volle Vorsteuer abgezogen werden. Beispiele wären etwa der Bau von Reitplätzen oder
von Kundenparkplätzen für die Einsteller. Details dazu werden im Verordnungstext noch
präzisiert – für derartige Investitionen soll in der Verordnung auch eine bestimmter
Mindestbetrag festgelegt werden.
EIn noch offener Punkt ist die Möglichkeit, für Investitionen in das Anlagevermögen, die in
der jüngsten Vergangenheit getätigt wurden und für die man die volle Umsatzsteuer bezahlt
hat, noch nachträglich – verteilt auf mehrere Jahre – Vorsteuer abziehen zu können, wie dies
in den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes grundsätzlich vorgesehen wäre. Lt.
einer Übergangsregelung, die mit 1.1. 2014 in Kraft getreten ist, ist dies aber für pauschalierte
Pferdeeinstellbetriebe nicht möglich – für viele Steuerexperten eine unhaltbare und auch
ungerechte Bestimmung, die verfassungsrechtlich jedenfalls bedenklich erscheint. Auch hier
möchte man in den nächsten Wochen noch eine Lösung erzielen.
Rechenbeispiele
Was bedeutet die in den Verhandlungen erzielte Lösung nun konkret? Hier drei
Rechenbeispiele dazu! (Wir bedanken uns bei Unternehmensberaterin Mag. Brigitte
Kuttner-Raaz sowie Dr. Rainer Gehringer von der Landwirtschaftskammer NÖ für die fachliche Unterstützung):
BEISPIEL A: Ein Einstellbetrieb hat bisher eine monatliche Einstellgebühr von 170,– Euro
verlangt und müsste ab 1. 1. 2014 20 % Umsatzsteuer berechnen, wodurch sich die
Einstellgebühr auf 204,– Euro (170,– + 34,–) erhöhen würde. Der Betrieb muss bei
Anwendung der geplanten Pauschalregelung aber nicht 34,– Euro ans Finanzamt abführen,
sondern darf sich davon die ebenfalls auf Brutto-Niveau gerechnete Pauschale von 28,80 Euro
(= 24,– + 4,80) abziehen. Es verbleibt somit eine reine Umsatzsteuer-Belastung von 5,20 Euro
(34 – 28,80), die ans Finanzamt abzuführen ist. Die neue Brutto-Einstellgebühr wäre 175,20
Euro.
BEISPIEL B: Der Einstellbetrieb B hat bislang eine Einstellgebühr von 250,– Euro pro Monat
muss ab 1. 1. 2014 20 % Umsatzsteuer berechnen, wodurch sich die monatliche Gebühr auf
300,– Euro (250,– + 50,– USt.) erhöhen würde. Der Einstellbetrieb muss jedoch nicht die
vollen 50,– Euro ans Finanzamt abführen, sondern lediglich 21,20 Euro (50,– minus 28,80
,Brutto-Pauschale'), auch die Einstellgebühr müsste er lediglich um diesen Betrag erhöhen,
das ergäbe 271,20 Euro.
BEISPIEL C: Der Einstellbetrieb C hat eine Einstellgebühr von 400,– Euro pro Monat und
müsste ab 1. 1. 2014 auf 480,– Euro erhöhen (+ 20 % USt). Von diesen 80,– Euro
Umsatzsteuer kann er 28,80 ,Brutto-Pauschale' abziehen, verbleiben also 51,20 Euro, die ans
Finanzamt abzuführen wären und die als zusätzliche USt-Belastung die bisherige
Einstellgebühr erhöhen (neue Gebühr somit 451,20 Euro).
Den neuen Einstellpreis kann man auch mit dieser einfachen Formel errechnen (Formel
von Mag. Brigitte Kuttner-Raaz – vielen herzlichen Dank dafür!):
Alter Einstellpreis x 1,2 minus 28,80 Euro = neuer Brutto-Einstellpreis.
WICHTIG: Zu berücksichtigen ist in allen Beispielen auch noch die fällige
Sozialversicherung, die 7,81 % beträgt und vom neuen Bruttobetrag (also inkl. USt) zu
berechnen ist. Im erwähnten Beispiel-Betrieb B würden somit von den 21,20 Euro
Umsatzsteuer-Erhöhung auch noch 7,81 % Sozialversicherung anfallen, also 1,65 Euro.
(ANMERKUNG: gilt bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage).
Deutlich ist zu sehen, dass die getroffene Regelung durch einen pauschalen Einheitsbetrag
Betriebe mit niedrigen Einstellgebühren stärker begünstigt als Betriebe mit höheren. Auf der
anderen Seite sind es vor allem Betriebe mit höheren Einstellgebühren, die laufend höhere
Investitionen in bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen tätigen und sich aus diesem
Grund auch mehr Vorsteuer für diese Investitionen abziehen können – und die bei
entsprechender Berücksichtigung durch den Einstellbetrieb die Belastung für den einzelnen
Einsteller weiter verringern. Wieviel das konkret ausmacht, ist jeweils von den tatsächlichen
Investitionen abhängig und daher auch von Betrieb zu Betrieb verschieden.
Ein Erfolg – wieso?
Selbstverständlich kann man sich als betroffener Pferdefreund immer mehr wünschen – und
manchen wird die erreichte Vereinbarung auch nicht weit genug gehen. Faktum ist, dass man
eine Regelung auf realen Daten und Fakten erreichen musste, die beleg- und argumentierbar
sind und auch einer höchstgerichtlichen Beurteilung standhalten. Dies konnte nicht zuletzt
durch umfassende fachliche Dokumentationen seitens der Pferdewirtschaft geleistet werden.
Bei Betrieb Beispiel B (der lt. Unterlagen der ZAP am ehesten dem Durchschnittsbetrieb in
Österreich entspricht) entspräche der Vorsteuer-Abzugsbetrag von 28,80 Euro einer
prozentuellen Pauschale von ca. 11,5 % – und der große Brocken der Gebäude- und
Infrastruktur-Investionen mit den damit verbundenen Abzugsmöglichkeiten käme noch hinzu.
Unterm Strich kann man davon ausgehen, dass damit nicht 20 % Mehrbelastung für den
durchschnittlichen Pferdeeinsteller zum Tragen kommen, sondern im Durchschnitt deutlich
weniger als die Hälfte davon – und das ist mehr als beachtlich.
Es wird nun an den Einstellbetrieben liegen, ihre sämtlichen Vorsteuer-Abzugsmöglichkeiten
optimal auszunützen und nur die real verbleibende Mehrbelastung an ihre Kunden
weiterzugeben. Eine gewisse Belastung bleibt selbstverständlich übrig – aber die hält sich in
einem überschaubarem Rahmen. Mehr war nicht möglich – denn noch vor wenigen Monaten
hatte es danach ausgesehen, als würde man gar nichts bekommen.
Quelle: Pferdplus/AWA
21.02.2014 - Italien: Livescoring von der 23 Classic Winter Reining Show
Folgen Sie dem Link zum Livescoring.....
Quelle: westerndreams.at
31.01.2014 - DQHA Q12 - Dopingfall: Verhandlung wird vertagt
Wie wittelsbuerger.com bereits vor einem Jahr berichtete, ist die DQHA-Hauptschau 2012, die Q12 in Aachen, bislang noch nicht abgeschlossen, denn bis zum heutigen Tage steht der endgültige Sieger der W. Pleasure Futurity nicht fest und Gewinngelder wurden nicht ausbezahlt.
Der zunächst ermittelte Sieger "Madame Machine" wurde nachträglich disqualifiziert, als das Ergebnis der A-Probe vom Labor als positiv gemeldet wurde. Der Haken: Dem Labor lag lediglich eine gültige A-Probe vor, die B-Probe (Urin) fehlte, zudem waren die Blutproben (A + B) unversiegelt. Damit fehlte jede Möglichkeit, sich durch eine negative B-Probe zu entlasten.
Aufgrund dieser Tatsache und weiterer Verfahrensfehler setzten sich die Besitzer von "Madame Machine" gegen die Disqualifikation juristisch zur Wehr:
Am 30. Januar 2014 wird ab 13 Uhr vor dem Amtsgericht Aschaffenburg in dieser Sache verhandelt.
30. Januar: Verhandlung wird vertagt
Mit knapp einstündiger Verspätung begann am Amtsgericht Aschaffenburg die Verhandlung, zu der u.a. DQHA-Präsident Lüring und Vize Stedronsky angereist waren. Ergebnis: Die Verhndlung wird vertagt, zunächst werden die Blutproben von einem anderen, unabhängigen Labor überprüft.
29. Januar 2014: Was Silbermedalliengewinner El Santo und Futuritysiegerin Madame Machine gemeinsam haben
In vielen Punkten ähnelt das Verfahren Göschl gegen DQHA dem Verfahren, das Deutschlands erfolgreichste Dressurreiterin, Isabell Werth, derzeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) führt, wie DER SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Vor anderthalb Jahren, im Juni 2012, wurde ihr Erfolgspferd „El Santo“ auf einem Turnier positiv auf das Präparat Cimetedin getestet, das Tierärzte gegen Magenschmerzen geben. Auch bei der Quarter Horse-Stute „Madame Machine“ wurden Spuren dieses Präparats gefunden, das ausschließlich in Deutschland, aber nicht im internationalen Pferdesport unter „Verbotene Medikation“ fällt.
Ausgewertet hat den Test das Kölner „Institut für Biochemie“ , auf Basis dieses Ergebnisses sperrte die FN die Olympiasiegerin und mehrfache Weltmeisterin Werth für sechs Monate und verurteilte sie zudem zu einer Geldstrafe von 2.000 EUR.
„Der Fall könne dem Verband noch jede Menge Ärger bereiten“, urteilt DER SPIEGEL, denn es gibt erhebliche Zweifel, sowohl an der Unvoreingenommenheit der Verbandsfunktionäre sowie an der notwendigen Sorgfalt, mit der die Proben behandelt und ausgewertet wurden,
Und so hat Isabell Werth , ebenso wie Fam. Göschl im Fall DQHA vs. Madame Machine, Einspruch gegen Entscheidung des Verbandes eingelegt, bei dessen Verhandlung nun eklatante Verfahrensfehler offenbar werden.
Im Fall Werth wurden die Urinproben in einem privaten PKW zum Labor nach Köln gebracht, nachdem sie zuvor in einem allgemein zugänglichen Ort gelagert wurden.
Das erscheint im Vergleich zu den Verfahrensfehlern im Fall Göschl gradezu wie eine Lappalie – die DQHA hat nach der Q12 dem Kölner Labor lediglich eine Urinprobe und unversiegelte Blutproben geschickt. Eine Öffnung der B-Probe war so erst gar nicht möglich, der Familie Göschl somit jegliche Möglichkeit des Unschuldsbeweises verwehrt. Indes, über derartige Schlampereien gingen FN wie DQHA einfach hinweg.
Aber auch an der Qualität des Kölner Labors gebe es inzwischen in der Pferdebranche ernsthafte Bedenken, berichtet DER SPIEGEL weiter. Isabell Werth sandte zwei gestellte Urinproben zur Untersuchung ein, die beide mit den Schmerzmittel Phenylbutazon und Cimetidin versetzt waren.
Ergebnis: In einer Probe fanden die Kölner Forscher lediglich Phenylbutazon, in der anderen nur Cimetidin, in keiner der beiden Proben aber beide enthaltenen Substanzen.
„Die FN ahnt wohl, daß der Fall Werth noch unangenehm werden kann“, schließt DER SPIEGEL seinen Bericht ab, der Verband wollte die Angelegenheit bereits mit einem Gnadengesuch abschließen, das Isabell Werth allerdings ausgeschlagen habe: „ich kämpfe bis zum Ende um meine Ehre als saubere Sportlerin“.
Auch die DQHA soll im Sommer letzten Jahres versucht haben, mit der Zahlung des Preisgeldes von 10.000 EUR die Angelegenheit zu beenden. Erfolglos, die Sache wird morgen am Amtsgericht Aschaffenburg verhandelt.
25. Juli 2013: Will die DQHA die Angelegenheit ad acta legen?
Ein im Sommer von der DQHA angestrebter, aussergerichtlicher Vergleich, verlief ofenbar ergebnislos. Demnach sollten sowohl "Madame Machine" als auch für der nach der Disqualifikation nachgerückte"Hot Lil Machine" jeweils die Siegprämie von jeweils 10.000 EUR erhalten.
07. Februar 2013: Hat die Disqualifikation von "Madame Machine" ein juristisches Nachspiel?
Die Disqualifikation von "Madame Machine" und Aberkennung der Q12-Titel und Preisgelder aufgrund unerlaubter Medikation (mehr dazu hier) könnten wohlmöglich ein juristisches Nachspiel haben. Die Besitzer des Pferdes, Familie Göschl aus Österreich, wirft der DQHA nun vor, diese Sanktionen auf Basis eines ungültigen Medikationstests vorgenommen zu haben und darüber erst zwei Monate später informiert worden zu sein:
Wie bereits dem am 21. November 2012 vorliegenden Analyseergebnis des Institut für Biochemie in Köln zu entnehmen war, wurde von der DQHA lediglich eine gültige A-Probe eingesendet. Eine B-Probe (Urin) wurde gar nicht versendet, zudem waren die Blutproben (A + B) unversiegelt.
Die in den Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln der FN (ADMR) vorgeschriebenen Standards verlangen allerdings die Einsendung von "fest verschlossenen" A- und B-Proben. Zudem muss im Falle eines positiven Ergebnisses der A-Probe eine erste Überprüfung erfolgen, ob "eine offensichtliche Abweichung von den Standards für Medikationskontrollen" vorliegt (7.1.11), welche die Richtigkeit des Analyseergebnisses infrage stellt.
Eine Analyse der B-Probe, die vom Betroffenen oder vom Verband selber in Auftrag gegeben werden kann, führt bei negativem Ergebnis zur Annullierung einer positiven A-Probe.
Auch durch die darauf folgende Informationspolitik der DQHA fühlt sich Familie Göschl "arglistig getäuscht", die "Transparenz und Fairness gegenüber Betroffenen" vermissen lasse:
Erst drei Wochen nach Bekanntwerden der Laborergebnisse sei man durch die DQHA informiert worden, das Ergebnis selber habe man sogar erst zwei Monate später erhalten. Da erst sei klar geworden, daß es massive Verfahrensfehler gegeben habe.
Für Familie Göschl erhebt sich so der Eindruck, man habe ihnen gegenüber bewusst die Ergebnisse und mögliche Konsequenzen verschwiegen, um Einspruchsfristen aufgrund der im Laborbericht erwähnten Fehler (keine B-Probe, unversiegelte Blutproben) verstreichen lassen zu können.
Familie Göschl will nun juristisch klären lassen, ob solche Verfahrensfehler zur Annullierung der Ergebnisse führen können.
Bei der FN habe die Erfahrung aus den vergangenen 14 Jahren allerdinsg gezeigt, daß bei rd. 15.000 genommenen Proben nur zweimal die B-Analysen die A-Analysen nicht bestätigen konnten. Daher ist man dort schon der Ansicht, daß aufgrund der qualitativ gut gestalteten Abläufe und Vorgaben innerhalb der akkreditierten Labors eine B-Analyse eigentlich nicht mehr erforderlich ist.
Nach allen wittelsbuerger.com vorliegenden Unterlagen ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:
27. Oktober 2012:
Auf der Q12 werden Madame Machine im Rahmen der Wettkampfkontrolle sowohl Urin- wie auch Blutproben entnommen und an das Institut für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln geschickt
20. November 2012:
Das Institut (Prof. Dr. W. Schänzer) sendet den Analysenbericht an die DQHA-Geschäftsstelle.
Darin ist vermerkt, dass abweichende Substanzen (Diclofenac und Cimetidin) gefunden worden sind. Beides sind laut Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), kurz ADMR, im Wettkampf verbotene Substanzen, also unerlaubte Medikation.
Zudem weist das Labor darauf hin, daß keine B-Probe vorhanden ist und die Blutproben (A + B) unversiegelt gesendet wurden.
21. November 2012:
Das Schreiben des Instituts geht bei der DQHA-Geschäftsstelle ein.
8. Dezember 2012:
Zweieinhalb Woche nach Eingang der Analyseergebnisse, am Smastag, den 8. Dezember, verfasst DQHA-Präsident Hubertus Lüring ein Schreiben an die Besitzer "Göschel", in der er über das Ergebnis des Tests informiert und um eine Stellungnahme innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens an seine Privatadresse in Nordkirchen bittet. Ein Hinweis auf das Recht zur Öffnung der B-Probe lt. ADMR 7.1.11 erfolgt ebenso wenig wie die Darstellung möglicher Konsequenzen (Disqualifikation).
12. Dezember 2012:
Das Schreiben von DQHA-Präsident Hubertus Lüring geht bei Familie Göschl in Österreich ein
18. Dezember 2012:
Familie Göschl nimmt innerhalb der gesetzten Frist Stellung zu dem Schreiben und räumt ein, daß die gefunden Substanzen aufgrund von beendeten Therapien nur noch als "vernachlässige Restwerte" vorhanden sein könnten.
Sie weist darauf hin, dass die sogar von der FN empfohlenen Karenzzeiten mehr als eingehalten wurden.
29. Dezember 2012:
DQHA-Präsident Hubertus Lüring informiert Familie Göschl vorab über die Pressemitteilung "Die „Nulltoleranz“ als Regel trifft einen Starter auf der „Q 12“".
31. Dezember 2012:
Nach einem Telefonat beantragt Familie Göschl die Analyse der B-Probe per Email an die DQHA.
2. Januar 2013:
DQHA-Präsident Hubertus Lüring veröffentlicht auf der DQHA-Website, dass Madame Machine alle Q12-Erfolge aberkannt werden. Zwar habe es keinen Hinweis auf die Anwendung gegeben, aber "die „Nulltoleranz“ als Regel" habe einen Starter getroffen.
4. Januar 2013:
DQHA-Präsident Hubertus Lüring informiert nun Familie Göschl über die "Beschlußfassung des geschäftsführenden Vorstandes", den man zwei Tage vorher aus dem Internet entnehmen konnte und weist auf die "Nulltoleranz" hin.
Man könne "allein das Ergebnis der A-Probe zur Bewertung des Sachverhaltes zugrunde legen", da Familie Göschl es versäumt habe, eine Analyse der B-Probe innerhalb der Frist von einer Woche nach Benachrichtigung durch die DQHA, also bis zum 19. Dezember 2012, zu beantragen.
Die EMail vom 31. Dezember 2012 sei "abschlägig zu bescheiden".
8. Januar 2013:
Familie Göschl beantragt per Email an Hubertus Lüring die Zusendung des Laborbefundes der A-Probe und erhebt offiziell Einspruch gegen die Beschlussfassungen vom 04.01.2013. Zudem stellt sie den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
17. Januar 2013
Nach Erhalt des Laborbefundes erhält Familie Göschl zum ersten Mal Kenntnis davon, daß die B-Probe nicht vorhanden ist und beide Blutproben unversiegelt waren.
Seit der Zusendung des Analysenberichts an die DQHa sind zwei Monate vergangen.
22. Januar 2013
Die DQHA wird nun durch die juristische Vertretung von Familie Göschl aufgefordert, der Form halber die Analyse der B-Probe durchzuführen, die aufgrund des Fehlens nicht möglich ist.
Zudem wird eine Korrektur der Beschlußfassung in einem Berufungsverfahren und die Zuerkennung der Titel und Auszahlung des Preisgeldes gefordert, andernfalls wolle man diese Ansprüche juristisch geltend machen.
Eine Fristsetzung bis zum 25. Januar 2013 hat die DQHA verstreichen lassen.
Quelle: wittelsbuerger.com
30.01.2014 - Die Richter der Reiningprüfungen auf den Weltreiterspielen 2014
Die Richter der Reiningprüfungen auf den Weltreiterspielen 2014 stehen fest: Pierre Ouellet (ITA / President), Ricky le May (SWE), Sylvia Katschker (AUT), Rick Weaver (USA) und Maik Bartmann (GER). Technical Delegate ist Raymond Grether (NED), Equipment Judge Jeff Delaet (BEL) und Chief Steward Nick Cornelissen (BEL).
30.01.2014 - Ausschreibung CWN-C/2x NRHA ..Wr. Neustadt 18.04.-21.04.2014
CWN-C & 2x NRHA Show Wr. Neustadt/NÖ
18. April – 21. April 2014
CRI1*-B / CRI2*-B / CRI3*-B 17. April 2014
Western Training Center H&D Schulz
Spring Time Classic 2014
Western Star Cup I – Y/R/NA/A
Boxen für Jugendliche gratis/Sponsoring durch WTC+AWA
Sachpreise der Firma Western Star mit Verlosung
All Around Champions Y/R/NA/A/O
2x approved NRHA Show mit 6 Trophies & 15 Plaques
USD 6.000,- Prize Money & 50% Add. Money
NRHA European Championship-Qualifikation 2014
WEG Qualification Caen/FRA 2014
NRHA approv Austrian Western Star Circuit 2014
NRHA Rookie of the Year 2014 – Show 1
Paid Warm Up Reining & Trail & Pleasure
Welcome Party 17. April 2014
Turnier-Nr.: 14354, NRHA Show 1 #39946 NRHA Show 2 #39947
Veranstalter: Western Training Center Western Star (2-416)
Ort: 2700 Wr. Neustadt, Günser Str. 280 - B 54, 02622 81112 & 0664 4534726
Kontaktadresse und Showsekretariat: Gerda Langer, 2392 Sulz, Raitlstr. 154, 0664 3005240
Nennungen: ZNS/NRHA über Showsekretariat. Nennungen bis 14 Tage vor der Show erbeten. ZNS Bewerbnennung am Vortag bis 19:00, danach Nachnennungen nur möglich, wenn es der Zeitplan erlaubt. NRHA Nennung Klassen bis 2 Stunden vor dem Bewerb.
Austragungsplatz: 30x66m Halle, 30x66m Halle
Vorbereitungsplatz: 30x66m Halle
Turnierleiter: Helmut Schulz
Turnierbeauftragte: Dr. Hilde Jarc
Richter: Dr. Hilde Jarc/FEI+NRHA+ZNS, Patrick Loncke/NRHA-ZNS, Franz Hübl ZNS,
NRHA Steward: Ivonne Stückler
ZNS Ringsteward: Irene Bürkner
Sprecher: Michael Hampel
Tierarzt: auf Abruf Dr. Frauke Glitz, Dr. Karl Lorber 0664 2138809
Hufschmied: Jürgen Rothmanner 0664 2523767
Pressechef: Helmut Schulz
Video: RHV Video Produktion Roland Hahn, info@rh-video.de
Fotos: CK Photographics Christian Kellner, office@ck24.at
Meldestelle: geöffnet ab 16.04./12:00, 02622 81112
Stall: Boxen nach Bedarf, Boxenreservierung mittels Akontozahlung von € 100,- über das Showsekretariat auf das Konto Nr. 1.207.208, BLZ 32.250, Raika Guntramsdorf, lautend auf Gerda Langer/Turnier IBAN AT19 3225 0000 0120 7208, BIC RLNWATWWGTD. Stall beziehbar ab 16.04./09:00 bzw. nach Vereinbarung früher. NRHA und ZNS Bewerbe Nennformular aus dem Internet www.awa.at, www.nrha.at oder per E-Mail office@nrha.at awa@awa.at möglich.
Gebühren: ZNS: Nenngeld € 25,-, Startgeld € 11,-/Bewerb.
Boxen: Fixboxen € 145,- (begrenzte Anzahl an Fixboxen, Vergabe nach Einlangung der Reservierung), Zeltboxen € 115,-, jeder weitere Tag € 25-, nur begrenzt Tagesboxen € 80,-.
Gratisboxen für Pferde die ausschließlich von Jugendlichen in Cup- bzw. NRHA Klassen geshowt werden, gesponsert von WTC Schulz, AWA und ARHA.
Boxen beziehbar ab 16.04./09:00-22.04./12:00, Heu € 8,50/ca. 30 kg, Sägespäne € 10,-/Paket .
Paid Warm Up € 15,-
NRHA Office Fee € 25,-/Show
Video Fee: (NRHA Pflichtabnahme) Grundgebühr € 8,-/+ € 5,- pro Start/incl. DVD, ZNS auf Wunsch: DVD mit allen Runs einer Startnummer € 29,- Pauschale.
FEI Fees: Class Fee € 100,-, Judge Fee € 50,-, MCP Fee CHf 12,50
Camperpauschale: € 30,-
Genehmigt: NOEPS
Western Star Cup 2014
Die Cupklassen laufen teilweise Class in Class
Der Cup wird bei folgenden Shows ausgetragen – wobei 3 Shows gewertet werden:
18.04.-21.04. CWN-C 2x NRHA/WTC CUP 1 Osterturnier Wr. Neustadt
06.06.-09.06. CWN-C/2x NRHA/WTC CUP 2 Pfingstturnier Wr. Neustadt
18.07.-20.07. CWN-C/NRHA Midsummer Classic ARHA Championship/WTC CUP 3/Austrian Senior Masters Wr. Neustadt
22.08.-24.08. CWN-C NRHA Summer Classic/6. AWA Y ÖM/WTC CUP 4/B LM Wr. Neustadt
26.09.-28.09. CWN-C NÖ LM/6. AWA ÖM/NRHA Autum Classic/WTC CUP 5 Wr. Neustadt
Folgende Klassen zählen zum Cup:
Youth Reining L, Trail, Pleasure, Horsemanship
Rookie Reining L, Trail, Pleasure und Horsemanship
Novice Amateur Reining L, Trail, Pleasure und Horsemanship
Amateur Reining S, Trail, Pleasure, Horsemanship
Teilnahmeberechtigt ist jedeR ReiterIn. Es punktet die Pferd/Reiter Kombination. Für alle Gewinner der Cup-Bewerbe aus den 5 Shows – ausgewertet werden nur die besten 3 Shows - gibt es je ein Championats-Buckle.
Western Star Preise Verlosung unter allen Teilnehmern: Kosten der Turnierbox oder Buffetgutscheine.
Führzügelklasse – Kids-Klasse (K)
Teilnahmeberechtigt sind Pferde ab 3 Jahren (keine Hengste). Reiter von 4 bis 8 Jahren – Stichtag ist laut ÖTO der 31.12. des Turnierjahres. Der Führende muss mindestens 16 Jahre alt sein und mit Westernreiten vertraut sein. Die Ausrüstung von Reiter und Pferd sowie Zäumung und Zügelführung ist analog zu den Jugendklassen. Es muss in jedem Fall, ggf. mit entsprechender Vorrichtung, gewährleistet sein, dass die Füße des Reiters in den Steigbügeln Halt finden. Korrekte Zügelhaltung durch den Reiter. Das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe (EN 1384) ist zwingend vorgeschrieben. Ein Bodyprotect wird empfohlen. Der Führzügel wird in ein Halfter unter dem Zaumzeug oder in einem Steg zwischen den Trensenringen (Frosch) eingeschnallt. Ausgeschrieben wird ein Trail (ohne Tor) nur im Schritt und Trab.
Youngster-Klassen (YG):
Teilnahmeberechtigt sind Pferde ab 3 Jahren (keine Hengste). Reiter von 6 bis 10 Jahren – Stichtag ist laut ÖTO der 31.12. des Turnierjahres. Die Ausrüstung von Reiter und Pferd sowie Zäumung und Zügelführung ist analog zu den Jugendklassen. Es muss in jedem Fall, ggf. mit entsprechender Vorrichtung, gewährleistet sein, dass die Füße des Reiters in den Steigbügeln Halt finden. Korrekte Zügelhaltung durch den Reiter. Das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe (EN 1384) ist zwingend vorgeschrieben. Ausgeschrieben wird Pleasure, Trail (ohne Tor) und Horsemanship im Schritt und Trab.
Novice Youth (NY): Teilnahmeberechtigt sind Pferde ab 3 Jahren (keine Hengste). Reiter von 8 bis 13 Jahren, Stichtag ist laut ÖTO der 31.12. des Turnierjahres, ohne WRC und ohne Platzierungen in Youthklassen. Die Ausrüstung von Reiter und Pferd sowie Zäumung und Zügelführung ist analog zu den Jugendklassen. Korrekte Zügelhaltung durch den Reiter. Das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe (EN 1384) ist zwingend vorgeschrieben. Ausgeschrieben wird Pleasure, Horsemanship, Reining und Trail in allen 3 Gangarten.
Besondere Bestimmungen Es gilt das aktuelle Westernreitreglement. Genauer Zeitplan am Turnier in der Meldestelle erhältlich. Absage, Zusammenlegung sowie Vor- und Rückverlegung bzw. Streichung von Bewerben für alle Tage behält sich der Veranstalter vor. Alle teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Pferdepass für jedes auf das Turniergelände gebrachte Pferd ist in der Meldestelle vorzulegen. Am gesamten Gelände gilt Leinenpflicht für alle Hunde! Bei Bewerben die gleichzeitig in beiden Hallen laufen, wird in gestürzter Reihenfolge der Startnummern gestartet. Genauer Zeitplan am Turnier in der Meldestelle erhältlich.
NRHA Show: Gültig ist das NRHA Rulebook 2014. Reiter und Eigentümer des Pferdes müssen NRHA-Mitglied sein. Um in der Non Pro- bzw. Rookie-Klasse starten zu können, muss der Reiter eine Non Pro-Karte vorlegen. Jedes Pferd muss eine Competition License haben.
NRHA Show II
Klasse Preisgeld $ Startgeld € Judge Fee € Trophy
1100 |
NRHA Open |
1000,- |
56,- |
40,- |
Morrison Trophy |
50 % |
1200 |
NRHA Intermediate Open |
500,- |
40,- |
24,- |
Pewter Trophy |
50 % |
1301 |
NRHA Lim. Open |
500,- |
40,- |
24,- |
Pewter Trophy |
50 % |
2930 |
NRHA Snaffle Bit O 5&under |
500,- |
40,- |
24,- |
Pewter Trophy |
50 % |
7000 |
ARHA 7&UP Open |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1350 |
NRHA Rookie Pro |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1750 |
NRHA Nov.Horse O Level 2 |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1400 |
NRHA Non Pro |
1000,- |
56,- |
40,- |
Morrison Trophy |
50 % |
1500 |
NRHA Intermediate Non Pro |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1600 |
NRHA Lim. Non Pro |
200,- |
16,- |
16,- |
Pewter Trophy |
50 % |
2960 |
NRHA Snaffle Bit NP 5&under |
300,- |
24,- |
24,- |
Plaque |
50 % |
7010 |
ARHA 7&UP Non Pro |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
5300 |
NRHA Rookie Level I |
JP |
16,- |
16,- |
50 % | |
5310 |
NRHA Rookie Level II |
JP,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1850 |
NRHA Nov. Horse NP Level 2 |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
3100 |
NRHA Youth 13 & under |
8,- |
0,- |
Plaque |
50 % | |
3200 |
NRHA Youth 14-18 |
8,- |
0,- |
Plaque |
50 % | |
3400 |
NRHA Youth Unrestricted |
8,- |
0,- |
Plaque |
50 % | |
6000 |
ARHA Lady Class Open |
16,- |
16,- |
Pokal |
50 % | |
6010 |
ARHA Lady Class Non Pro |
16,- |
16,- |
Pokal |
50 % |
NRHA Show I
Klasse Preisgeld $ Startgeld € Judge Fee € Trophy
1100 |
NRHA Open |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1200 |
NRHA Intermediate Open |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1301 |
NRHA Lim. Open |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
2930 |
NRHA Snaffle Bit O 5&under |
16,- |
16,- |
50 % | ||
7000 |
ARHA 7&UP Open |
16,- |
16,- |
50 % | ||
1350 |
NRHA Rookie Pro |
16,- |
16,- |
50 % | ||
1750 |
NRHA Nov.Horse O Level 2 |
16,- |
16,- |
50 % | ||
1400 |
NRHA Non Pro |
200,- |
16,- |
16,- |
Plaque |
50 % |
1500 |
NRHA Intermediate Non Pro |
16,- |
16,- |
50 % | ||
1600 |
NRHA Lim. Non Pro |
16,- |
16,- |
50 % | ||
2960 |
NRHA Snaffle Bit NP 5&under |
16,- |
16,- |
50 % | ||
7010 |
ARHA 7&UP Non Pro |
16,- |
16,- |
50 % | ||
5300 |
NRHA Rookie Level I |
JP |
16,- |
16,- |
50 % | |
5310 |
NRHA Rookie Level II |
16,- |
16,- |
50 % | ||
1850 |
NRHA Nov. Horse NP Level 2 |
16,- |
16,- |
50 % | ||
3100 |
NRHA Youth 13 & under |
8,- |
0,- |
50 % | ||
3200 |
NRHA Youth 14-18 |
8,- |
0,- |
50 % | ||
3400 |
NRHA Youth Unrestricted |
8,- |
0,- |
50 % | ||
6000 |
ARHA Lady Class Open |
16,- |
16,- |
Pokal |
50 % | |
6010 |
ARHA Lady Class Non Pro |
16,- |
16,- |
Pokal |
50 % |
Austrian Western Star Circuit:
NRHA Affiliate Circuit 2014 der Austrian Reining Horse Association:
18.04.-21.04. CWN-C 2x NRHA/WTC CUP 1/ARHA Circuit Osterturnier Wr. Neustadt
06.06.-09.06. CWN-C/2x NRHA//WTC CUP 2 ARHA Circuit Pfingstturnier Wr. Neustadt
18.07.-20.07. CWN-C/NRHA Midsummer Classic/ARHA Championship/WTC CUP 3/Austrian Senior Masters/ARHA Circuit Wr. Neustadt
13.08.-16.08. CWN-C NRHA/ARHA Futurity/ARHA Circuit Wr. Neustadt
22.08.-24.08. CWN-C NRHA Summer Classic/6. AWA Y ÖM/WTC CUP 4/B LM/ARHA Circuit Wr. Neustadt
26.09.-28.09. CWN-C NÖ LM/6. AWA ÖM/NRHA Autum Classic/WTC CUP 5/ARHA Circuit Wr. Neustadt
Der Circuit 2014 wird in folgenden Klassen ausgetragen:
Open, Intermediate Open, Limited Open, Rookie Pro, Novice Horse Open Level 2, Snaffle Bit Hackamore, 7-Year&Older Open, Non Pro, Intermediate Non Pro, Limited Non Pro, Novice Horse Non Pro Level 2, Snaffle Bit Non Pro 5&under, 7 Year&Older Non Pro, Rookie Level 2, Youth 13&under, Youth 14-18
Buckles für die Jahres-Champions und Plaques für die Res. Champions
Conditions:
NRHA Membership Rider & Owner, NRHA Horse Competition License. Preise nur für Mitglieder der ARHA. Mind. 2 Starts bei verschiedenen Shows.
NRHA Rookie of the Year 2014
Neu zur Austragung kommt der NRHA Rookie of the Year Level 1. Aus allen Starts aus den Rookie Level 1 Klassen wird der Jahresbeste ermittelt und mit einer Spezialtrophie geehrt.
Anreise WTC Wr. Neustadt: Südautobahn/A2 - Autobahnkreuz Wr. Neustadt - Richtung Wr. Neustadt Süd/Eisenstadt/A3 erste Ausfahrt Wr. Neustadt Süd/Schwarzau - links B 54 Richtung Schwarzau, 2 km auf der rechten Seite WTC Schulz.
Hotels: Siehe www.awa.at Ausschreibungen Hotels Wr. Neustadt
Paid Warm Up: Reining, Trail, Pleasure Donnerstag, 17.04.2014
Donnerstag 17.04.
CRI1*-B, CRI2**-B, CRI3***-B
08:00 Vet Check mit anschließendem Draw
12:00 Bewerb
PWU: 13:00-14:30, 15:30-17:00, 18:00-19:30, 20:30-22:00
Trail/Pleasure: 17:00-18:00
01 |
CRI*, CRI**, CRI*** #5 |
FEI |
Freitag 18.04.
02 |
7380 |
R |
Trail |
Cup |
LZ |
03 |
3380 |
NA |
Trail |
Cup |
LZ |
04 |
1380 |
O |
Trail |
LZ | |
05 |
7343 |
R |
Reining L9 |
Cup |
LZ |
06 |
8451 |
NY |
Reining L1 |
LZF | |
07 |
6010 |
NP |
NRHA-1 Lady Non Pro#5 |
NRHA | |
08 |
10200-1 |
O |
NRHA-1 Rookie Pro #10 |
NRHA | |
09 |
5310-1 |
NP |
NRHA-1 Rookie NP #6 |
NRHA | |
10 |
2340 |
A |
Reining S8 |
Cup |
LZ |
11 |
3200-1 |
Y |
NRHA-1 Youth 14-18 #8 |
NRHA | |
12 |
2960-1 |
NP |
NRHA-1 Snaffle. Bit NP #5 |
NRHA | |
13 |
7000 |
O |
ARHA-1 7&UP Open#7 |
ARHA | |
14 |
8400 |
Y |
Horsemanship |
Cup |
LZF |
15 |
3400 |
NA |
Horsemanship |
Cup |
LZ |
16 |
8455 |
NY |
Horsemanship |
LZF | |
17 |
8420 |
Y |
Pleasure |
Cup |
LZF |
18 |
2420 |
A |
Pleasure |
Cup |
LZ |
19 |
1420 |
O |
Pleasure |
LZ | |
20 |
1600-1 |
LNP |
NRHA-1 Lim. NP #6 |
NRHA | |
21 |
1400-1 |
NP |
NRHA-1 NP #10 |
NRHA | |
22 |
1200-1 |
IO |
NRHA-1 Intermed. Open #4 |
NRHA |
Samstag 19.04.
23 |
8380 |
Y |
Trail |
Cup |
LZF |
24 |
2380 |
A |
Trail |
Cup |
LZ |
25 |
8454 |
NY |
Trail |
LZF | |
26 |
3343 |
NA |
Reining L5 |
Cup |
LZ |
27 |
8347 |
Y |
Reining L5 |
Cup |
LZF |
28 |
2402 |
A |
Horsemanship |
Cup |
LZ |
29 |
7400 |
R |
Horsemanship |
Cup |
LZ |
30 |
3420 |
NA |
Pleasure |
Cup/ |
LZ |
31 |
8456 |
NY |
Pleasure |
LZF | |
32 |
7240 |
R |
Pleasure |
Cup |
LZ |
33 |
1370 |
O |
Superhorse #1 |
LZ | |
34 |
2370 |
A |
Superhorse #1 |
LZ | |
35 |
1340 |
O |
Reining S10 |
LZ | |
36 |
5300-1 |
NP |
Rookie L1 #4 |
NRHA | |
37 |
2930-1 |
O |
NRHA-1 Snaffle. Bit Open #7 |
NRHA | |
38 |
1850-1 |
NP |
NRHA-1 Nov. Horse NP #6 |
NRHA | |
39 |
6000-1 |
O |
ARHA-1 Lady Open #9 |
ARHA | |
40 |
7010 |
NP |
ARHA-1 7&UP Non Pro#4 |
ARHA | |
41 |
1301-1 |
LO |
NRHA-1 Lim. Open #9 |
NRHA | |
42 |
3100-1 |
Y |
NRHA-1 Youth 13 & Under #6 |
NRHA | |
43 |
3400-1 |
Y |
NRHA Youth Unrestricted #5 |
NRHA | |
44 |
1750-1 |
O |
NRHA-1 Open Nov. Horse #10 |
NRHA | |
45 |
1500-1 |
INP |
NRHA-1 Intermed. NP #8 |
NRHA | |
46 |
1100-1 |
O |
NRHA-1 Open #7 |
NRHA |
Sonntag, 20.04.
47 |
7380 |
R |
Trail |
Cup |
LZ |
48 |
3380 |
NA |
Trail |
Cup |
LZ |
49 |
8383 |
K |
Trail Führzügelklasse |
SP |
LZF |
50 |
8383 |
YG |
Trail Youngster |
SP |
LZF |
51 |
7343 |
R |
Reining L4 |
Cup |
LZ |
52 |
3343 |
NA |
Reining L5 |
Cup |
LZ |
53 |
8347 |
Y |
Reining L9 |
Cup |
LZF |
54 |
5300-2 |
NP |
NRHA-2 Rookie L1 #5 |
NRHA | |
55 |
1301-2 |
LO |
NRHA-2 Lim. Open #8 |
NRHA | |
56 |
1850-2 |
NP |
NRHA-2 Novice Horse NP #6 |
NRHA | |
57 |
3100-2 |
Y |
NRHA-2 Youth 13 & under #5 |
NRHA | |
58 |
6000-2 |
O |
ARHA 2 Lady Open #6 |
ARHA | |
59 |
2960-2 |
NP |
NRHA-2 Snaffle. Bit Non Pro #8 |
NRHA | |
60 |
7010 |
NP |
ARHA-2 7&UP Non Pro#10 |
ARHA | |
61 |
2420 |
A |
Pleasure |
Cup |
LZ |
62 |
1420 |
O |
Pleasure |
LZ | |
63 |
2402 |
A |
Horsemanship |
Cup |
LZ |
64 |
8400 |
Y |
Horsemanship |
Cup |
LZF |
65 |
2360 |
A |
Western Riding #2 |
LZ | |
66 |
1360 |
O |
Western Riding #2 |
LZ | |
67 |
1750-2 |
O |
NRHA-2 Novice Horse Open #3 |
NRHA | |
68 |
1500-2 |
INP |
NRHA-2 Intermed. NP #2 |
NRHA | |
69 |
1100-2 |
O |
NRHA-2 Open #7 |
NRHA |
Montag, 21.04.
70 |
2380 |
A |
Trail |
Cup |
LZ |
71 |
1380 |
O |
Trail |
Cup |
LZ |
72 |
8380 |
Y |
Trail |
Cup |
LZF |
73 |
8420 |
Y |
Pleasure |
Cup |
LZF |
74 |
7420 |
R |
Pleasure |
Cup |
LZ |
75 |
3420 |
NA |
Pleasure |
Cup |
LZ |
76 |
3400 |
NA |
Horsemanship |
Cup |
LZ |
77 |
7400 |
R |
Horsemanship |
Cup |
LZ |
78 |
2340 |
A |
Reining S6 |
Cup |
LZ |
79 |
1340 |
O |
Reining S10 |
Cup |
LZ |
80 |
5310-2 |
NP |
NRHA-2 Rookie L2 #5 |
NRHA | |
81 |
10200-2 |
O |
NRHA 2 Rookie Pro #7 |
NRHA | |
82 |
6010-2 |
NP |
NRHA-2 Lady Non Pro#10 |
NRHA | |
83 |
2930-2 |
O |
NRHA-2 Snaffle Bit #8 |
NRHA | |
84 |
3200-2 |
Y |
NRHA-2 Youth 14-18 #10 |
NRHA | |
85 |
3400-2 |
Y |
NRHA-2 Youth Unrestricted #5 |
NRHA | |
86 |
7000 |
O |
ARHA-2 7&UP Open#4 |
ARHA | |
87 |
1600-2 |
LNP |
NRHA-2 Lim. NP #4 |
NRHA | |
88 |
1400-2 |
NP |
NRHA-2 Non Pro #8 |
NRHA | |
89 |
1200-2 |
O |
NRHA-2 Intermed. Open #9 |
NRHA |
Ehrung der All Around Champions Y/R/NA/A/O
Quelle: AWA
30.01.2014 - NRHA European Futurity Kreuth/D 30.03.-05.04.2014
Die Deadline für die Futurity Klassen wurde verlängert! Neuer Nennschluss ist der 17. Februar 2014. Die Ancillary Klassen können bis zum 22. Februar 2014 genannt werden.
Quelle: ARHA
30.01.2014 - Reiningday 16. März 2014 WTC Wr. Neustadt
Reiningday in Wr. Neustadt/NÖ
16. März 2014
Veranstalter Western Training Center Western Star (2-416)
Ort 2700 Wr. Neustadt, Günser Str. 280 – B54, 02622 81112 & 0664 4534726
Kontaktadresse Gerda Langer, 2392 Sulz, Raitlstr. 154, 0644 3005240, awa@awa.at
Termin 16.03.2014
Nennungsschluss 1 Stunde vor Bewerbsbeginn
Meldestelle geöffnet ab 08:00
Austragungsplatz 30x66m Halle, 30x66m Halle
Vorbereitungsplatz 30x66m Halle
Turnierleiter Helmut Schulz
Steward Irene Bürkner
Richter Manuela Kirsteuer
Tierarzt auf Abruf
Gebühren Nenngeld € 16,-, Startgeld € 11,-/Bewerb
Stall € 80,- Tagesbox
Besondere Bestimmungen Es gilt das NRHA Rulebook 2014 und das gültige FENA- Westernreitreglement. Die Pferde müssen einen gültigen Impfschutz im Pferdepass und eine Haftpflichtversicherung besitzen. Dieses Treffen unterliegt den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der ÖTO! Keine Startkarte/Kopfnummer/NRHA MG/CL/NP Karte erforderlich
Paid Warm Up nach Vereinbarung
Beginn 10:00
01 |
O |
Open#4 |
02 |
NP |
Non Pro #8 |
03 |
Y |
Youth #5 |
04 |
O |
Open #10 |
05 |
NP |
Non Pro#6 |
30.01.2014 - Diese Shows zählen zum ARHA Western Star Circuit
Hier folgen die Termine des ARHA Western Star Circuits 2014:
17.04. CRI1*-B/CRI2**-B/CRI3***-B Wr. Neustadt
18.04.-21.04. CWN-C 2x NRHA/ARHA Circuit/TC CUP 1 Osterturnier Wr.
Neustadt – die Ausschreibung ist bereits Online
http://www.awa.at/turniere/ausschreibungen/ausschreibungen 2014/CWN C Ostern Wr Neustadt April 2014.htm
06.06.-09.06. CWN-C/2x NRHA/ARHA Circuit/WTC CUP 2 Pfingstturnier Wr. Neustadt
18.07.-20.07. CWN-C/NRHA Midsummer Classic/Austrian Senior Masters/ARHA Championship/ ARHA Circuit/WTC CUP 3 Wr. Neustadt
13.08.-16.08. CWN-C NRHA/ARHA Futurity Wr. Neustadt
22.08.-24.08. CWN-C NRHA Summer Classic/6. AWA Y ÖM/WTC CUP 4/B LM/ARHA Circuit Wr. Neustadt
26.09.-28.09. CWN-C NRHA/ NÖ LM/6. AWA ÖM Autum Classic/ARHA Circuit/WTC CUP Wr. Neustadt
Alle diese NRHA Shows zählen zum ARHA Western Star Circuit. Die ARHA hat 3
Klassen mit in den Circuit aufgenommen:
Rookie Pro = zählt ja auch zur NRHA EM
und zwei 7Up Klassen (Open und Non Pro) = FEI hat ja die CRIs auf 7-jährige
und ältere Pferde erhöht.
Weikersdorf nimmt diese 3 Klassen nicht in ihre Ausschreibungen auf und
damit zählen sie nicht zum ARHA Western Star Circuit.
Quelle: ARHA
29.01.2014 - AQHA Youth World Cup: Diese deutschen Jugendlichen reiten in College Station/Texas
Der nächste Youth World Cup der American Quarter Horse Assn. (AQHA) wird vom 2. - 14. Juli 2014 im Brazos County Expo in College Station, Texas, nahe der Texas A&M University, stattfinden.David Avery, AQHA director of international affairs, freut sich bereits auf den Cup 2014: "Ich war seit dem allerersten Youth World Cup immer dabei, ob als Richter, Professional Horseman oder AQHA-Mitarbeiter. Mit dem Austragungsort in Texas bin ich mir sicher, wird es der beste Youth World Cup überhaupt!"
College Station im US-Bundesstaat Texas hat rd. 200.000 Einwohner und ist die Heimat der Texas A&M University mit rund 45.000 Studenten. Sie liegt zwei Autostunden nordwestlich vom George Bush Houston Airport entfernt.
Das ist das deutsche Team
Jan Niklas Barre
Lisa Georgi
Naemi Künkler
Kristin Pohl
Laura Weber
Ersatzreiter: Luisa Webersinn
Zur Sichtung kamen: Lisa Paulke, Stella Peter, Aileen Häberle, Levin Ludwig, Laura Weber, Lisa Schmaderer, Lisa Loderk, Charleen von Kolpinski, Kristin Pohl, Alexandra Riegel, Lisa Georgi, Leonie Fischer, Maria Teresia Till, Mira Dickel, Mandy Eversmann, Emiely Bingel, Naemi Künkler, Indira Towet , Jana van den Bos, Anna Voss, Lea Kautz, Lea Clausheide, Tom Reulecke, Luisa Webersinn, Lea Sophie Peters, Jan Niklas Barre sowie Bastian Zielinski.
Quelle: wittelsbuerger.com
21.01.2014 - Neue Shanksmodelle bei Tom Balding
Die in USA vorgestellten neuen Sporen Shanks von Tom Balding sind die ersten Shanks mit Mittelausschnitt. Es gibt derzeit zwei Shanksmodelle #27 und #28 welche sich aufgrund der Größe unterscheiden.
Díe neuen Shanks können allerdings an alle derzeit bekannten "Heel bands" und mit jeden "Sporenrad" aus der Tom Balding Collection kombiniert werden.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie das Westerndreams Team, natürlich erhalten Sie bei uns das gesamte Produktportfolio von TOM BALDING
Vertragspartner von Tom Balding in Europa seit vielen Jahren.
Euer westerndreams Team
Quelle: westerndreams.at
21.01.2014 - NRHA Ineligibility Listen 2014
NRHA Ineligibility Listen 2014
Category I = Ancillary Shows- Intermediate Non Pro (INP) Worldwide
- Limited Non Pro (LNP) Worldwide
- Intermediate Open (IO) Worldwide
- Limited Open (LO) Worldwide
- Rookie Pro Worldwide
2014 Restricted European Ineligibility Lists By Category and Class
Category 2 = Futurity, Derby & All Aged Shows
- Level 3 Open Europe
- Level 2 Open Europe
- Level 1 Open Europe
- Level 3 Non Pro Europe
- Level 2 Non Pro Europe
- Level 1 Non Pro Europe
21.01.2014 - Österreich: ZNS Punktestand Gesamt per 31.12.2013
Folgen Sie bitte den Link zur Aufstellung .....
Quelle: AWA
20.01.2014 - Neues von der NRHA Germany
Für das kommende Jahr wurden von der NRHA Germany folgende Neuerungen beschlossen:
• Schulung des Pferdes:
Möchte ein Reiter in einer Klasse schulen, muss er den Doorman vorab darüber informieren. Der Reiter bekommt dann zwei Minuten Zeit zum Schulen, muss allerdings im Pattern bleiben.
• Vorstellen von Hengsten für Jugendliche ab 15 Jahren
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in Non-Pro-Klassen Hengste vorstellen, allerdings nicht in Jugendklassen.
• Rookie of the Year 2014
Die 20 besten Rookies des Jahres 2014 treten bei der Futurity gegeneinander an, um den „Rookie of the Year“ auszureiten. Ermittelt werden diese 20 Reiter aus der Jahresbestenwertung, die sich aus den Turnieren Ostern, Derby, Erbach, Bayern Mitte, NRW und Odenwald-Reiner zusammensetzt.
Quelle: westerninfo.de
19.01.2014 - CRI am 17.4. in Wiener Neustadt
Am 17. April lädt die AustrianRHA zu einem CRI-B Ein-, Zwei- und Dreistern in Wr. Neustadt bei H&D Schulz Quarter Horses Western Star ein. Der Ein- und Zweistern wird entsprechend dem neuen FEI Regelwerk für 7-jährige und ältere Pferde durchgeführt, der Dreistern ist für 6-jährige und ältere Pferde und gleichzeitig Qualifikation für WEG 2014.
Die Anlage von Helmut Schulz zählt zu den führenden Reininganlagen Österreichs und war u.a. Ausrichter der FEI Europameisterschaft und mehrfach der NRHA European Affiliate Championship.
Hier findet u.a. die AustrianRHA Futurity statt.
Weitere Infos: www.nrha.at
19.01.2014 - Reining Clinic mit Lukas Brucek noch Plätze frei
Lucas gibt vom 7-8 Februar ein Reining Clinic in Asten-Netherlands, es sind noch Plätze frei!
4 x Unterricht, 2 x Lunch , Box mit Stroh und Heu
Die Kosten für den Reining Kur belaufen sich auf 190,- €
contact
00420777564023
Quelle: westerninfo.de
15.01.2014 - MwSt zurück Aktion bei westerndreams
Sehr geehrte Kunden, Freunde und FB Friends,
von 15.01.2014-19.01.2014 können Sie bei jeden Einkauf bei westerndreams die MwSt sparen!
13.01.2014 - Cavalor Gewinnspiel Hauptpreis 2 x 5-TÄGIGE REISE ZU DEN ALLTECH FEI WORLD EQUESTRIAN GAMES 2014
Sehr geehrte Kunden FB-Freude,
ab sofort startet die Cavalor Aktion des Jahres!
Bis zum 30.04.2014 kann man jede Menge Preise gewinnen.
UNTER ANDEREM DEN HAUPTGEWINN: 2 x 5-TÄGIGE REISE ZU DEN ALLTECH FEI WORLD EQUESTRIAN GAMES 2014 IN DER NORMANDIE ODER EINEN DER 160 ANDEREN PREISE.
In den kommenden 15 Wochen werden folgende Cavalor Ergänzungsmittel mit einem Aufkleber versehen, welcher einen bestimmter Code und die genauen Teilnahmebedingungen beinhaltet:
• Muscle Force 2 & 5 kg Verpackung
• Muscle Fit 2 & 5 kg Verpackung
• Arti Matrix 2 & 5 kg Verpackung
• Resist 2 & 5 kg Verpackung
• Hoof Aid Special 5 kg
• Nutri Plus 5 kg
• ProGrow 5 kg
• Support 5 kg
Genauere Informationen zu dem Gewinnspiel finden Sie auch unter www.cavalorgames.com.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Euer Westerndreams Team
13.01.2014 - Tahnee Melcher (Österreich) verstärkt Trainerstab bei Ludwig Quarter Horses
(Hans-Peter Viemann). Seit einiger Zeit verstärkt eine in der österreichischen Metropole
Wien geborene junge Frau den Trainerstab von Ludwig Quarter Horses (LQH) auf dem
Schwantelhof in Bitz. Tahnee Melcher heißt die sympathische Reiterin, die im Juli 1992 in
der Bundeshauptstadt der Alpenrepublik das Licht der Welt erblickte.
„Der sportliche Stil und der faire Umgang mit den Pferden von Grischa Ludwig sowie die
familiäre Atmosphäre und der Führungsstil von Sylvia Maile waren einige der Hauptgründe,
warum ich das Angebot der beiden angenommen habe, nach Bitz zu kommen“, erzählt
Tahnee Melcher und verschweigt nicht, dass natürlich auch der sportliche Erfolg des
Trainingsstalls „für mich zum einen eine Herausforderung – und zum anderen eine große
Motivation war, um in meinem schönen Sport weiterzukommen“.
Schon im Alter von sechs Jahren gehörte Tahnees Herz den Pferden. In einem kleinen
Reitstall in ihrer Heimat Niederösterreich bekam sie einst als kleines Mädchen die
Möglichkeit, eine 23-jährige Stute zu pflegen – und konnte so den Umgang mit den
Vierbeinern spielerisch verinnerlichen. Die junge Tierliebhaberin war stets wissbegierig und
zielstrebig („Ist sie auch heute noch“, so LQH-Managerin Sylvia Maile). Schon bald äußerte
sie den Wunsch, das Reiten richtig und von der Pieke auf zu lernen. Tahnee Melcher
berichtet: „Mit der Unterstützung meiner Eltern vollzog ich im Jahr 2000 einen Stallwechsel
nach Schmieda zur österreichischen Trainerin Barbara Hengge. Hier erhielt ich eine sehr
gute reiterliche Ausbildung und konnte mein Niveau beachtlich steigern.“ Sie sattelte damals
neben ihren zwei eigenen Vierbeinern auch viele „Fremdpferde“ und konnte so rasch eine
fortgeschrittene Stufe erreichen. Turniererfolge ließen ebenfalls nicht lange auf sich warten.“
Nachdem der Entschluss feststand, ihr Hobby zum Beruf zu machen, absolvierte die Reiterin
bei verschiedenen Trainern Kurse, um ihr Wissen über die Methodik von Trainingseinheiten
zu verbessern. Bei Dennis Schulz (Wiener Neustadt) belegte Tahnee Melcher mehrere
Lehrgänge in Reining, und bei Johanna Grabner wurden zwei Pleasure-Kurse besucht. An
Schulungen von George Maschalani im Westernreitcenter (WRC) Lobau nahm sie 2010 teil,
und in den folgenden zwei Jahren standen die dortigen Lehrgänge unter der Leitung von
Grischa Ludwig in ihrem Terminkalender.
Nach dem Abitur, das sie 2011 in der Handelsakademie Tulln bestanden hatte, ergab sich
für die Österreicherin die Möglichkeit, in Belgien auf die Eifel-Gold-Ranch zu Susi und Cira
Baeck zu gehen, um weitere detaillierte Einblicke in den Westernreitsport zu bekommen. Die
Familie Baeck besitzt in Montenau eine der größten Anlagen in Europa, und „die Haltung der
Pferde auf ihrem über 100 Hektar großen Gelände ist traumhaft“, informiert Tahnee Melcher,
die dort während ihrer Tätigkeit als Co-Trainerin „besonders vielfältige Arbeitsgebiete zu
betreuen hatte“, und so ihr Wissen in den Bereichen Training, Haltung und Organisation
enorm erweitern konnte. Sie blieb bis Juni 2012 auf der Ranch am Rande der Ardennen.
Schon kurz nach ihrer Ankunft daheim in Österreich wurde der Schwantelhof von Ludwig
Quarter Horses eine neue Herausforderung für ihre weitere Ausbildung und Karriere. Neben
den eingangs erwähnten Gründen nennt die Trainerin noch weitere Gründe, warum der
Turnierstall von Ludwig Quarter Horses eine Option war: „Eines meiner wichtigsten Ziele ist
es, immer eine erfolgreiche Arbeit abzuliefern sowie die bestmögliche Unterstützung der
Mannschaft. Außerdem steht da die klar formulierte Aussage unserer Chefin Sylvia Maile
im Raum: „Wir wollen in der Westernreit-Branche der erfolgreichste Sport-, Zucht- und
Vermarktungsstall in Deutschland werden – und noch ein bisschen mehr“! „Und genau dazu
möchte ich beitragen“, begründet Tahnee Melcher ihre Entscheidung.
Die 22-Jährige sagte dies nicht nur so dahin und produzierte Worthülsen, sondern
ließ ihren Worten Taten folgen. Um sich bei LQH optimal einzubringen, hat sie sich
entschlossen, eine Ausbildung zum staatlich geprüften Westernreitinstruktor zu absolvieren.
Nach ihrer Aufnahmeprüfung im November 2012 begann sie mit der Ausbildung. Sie
dauert zwei Jahre und ist mit einer Prüfung vor einer Kommission in ihrem Heimatland
Österreich abzuschließen. Und dass sie ihre Weiterbildung erfolgreich beenden wird,
darüber ist sich das gesamte LQH-Team einig – und wird Tahnee Melcher bei ihrem Examen
die Daumen drücken.
Quelle: westerninfo.de
10.01.2014 - 80 Tage bis..NRHA European Futurity 2014
Kreuth (Oberpfalz), 30. März - 05. April 2014
Steigende Preisgelder, Online Service rund ums Turnier – die NRHA European Futurity geht in die fünfte Runde
Kreuth, 02. Januar 2014 – Vom 30. März bis 05. April 2014 ist die Ostbayernhalle in Rieden-Kreuth, nun schon zum 5. Mal in Folge, Austragungsort für die National Reining Horse Association (NRHA) European Futurity.
Das NRHA European Nomination Program und großzügige Sponsoren garantieren für die größte NRHA Show außerhalb des amerikanischen Kontinents mehr als 200.000 EUR added Preisgeld.
Allein €92.000-added schreibt die NRHA European Open Futurity in Level 4 aus, €35.000-added in Level 3, €15.000-added oder mehr in Level 2 und €7.500-added oder mehr in Level 1.
Die KL Performance Horses Non Pro Futurity bietet €36.000-added in Level 4, €11.000-added oder mehr in Level 3, €6.400 oder mehr in Level 2 und €3.200 oder mehr in Level 1.
Neben der Futurity wird auch in diesem Jahr wieder eine NRHA Show ausgeschrieben, unter anderem mit der Roleski €10.000-added Open und der Arcese €5.000-added Non Pro.
Nennformulare, Teilnahmebedingungen und alle wichtigen Daten können auf der Webseite der NRHA Euripean Futury heruntergeladen werden: www.nrhaeuropeanfuturity.com
Nennschluss:
Nennschluss für die Futurity Klassen ist der 01. Februar 2014 und für die Ancillary Klassen der 22. Februar 2014.
Wichtige Information zum Thema Clippen:
Das Clippen von Pferden ist in Deutschland nicht erlaubt. Geklippte Pferde dürfen das Showgelände nicht betreten. Sollte ein Trainer oder Pferdebesitzer gegen dieses Verbot handeln und in dessen Folge die NRHA Global GmbH mit einer Geldstrafe belegt werden, besteht ein Schadensersatzanspruch der NRHA Global GmbH.
Der Veranstalter selbst übernimmt in diesem Fall keinerlei Verantwortung bzw. Haftung oder Schadensersatz.
Quelle: westerninfo.de
10.01.2014 - Grischa Ludwig wird am 10. Januar 40. / Große Fete am 25. auf dem Schwantelhof.
aufgehübscht.
Quelle: westerninfo.de (Hans Peter Viehmann)